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   BSG, 23.10.1975 - 11 RA 222/74   

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https://dejure.org/1975,5346
BSG, 23.10.1975 - 11 RA 222/74 (https://dejure.org/1975,5346)
BSG, Entscheidung vom 23.10.1975 - 11 RA 222/74 (https://dejure.org/1975,5346)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 1975 - 11 RA 222/74 (https://dejure.org/1975,5346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leistungsgruppe - Klage auf Eintragung der höheren Leistungsgruppe - Rechtsschutzbedürfnis - Gleiches Bruttojahresarbeitsentgelt - Wissenschaftliche Forschungstätigkeiten - Raketentechnik - Einstufung

Papierfundstellen

  • BSGE 40, 284
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.09.1973 - 11 RA 20/73
    Auszug aus BSG, 23.10.1975 - 11 RA 222/74
    In den Urteilen vom 20. September 1973 (11 RA 20/73; unveröffentlicht) und vom 29. Januar 1975 (SozR 5050 Nr. 1 zu § 22 FRG) ist dargelegt, daß die Leistungsgruppe B 1 immer auch ein hohes Maß an beruflichen Erfahrungen erfordert über die für die Leistungsgruppe B 2 erforderlichen "besonderen Erfahrungen" hinaus.
  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 30/82

    Arbeitgeberwechsel - Gründung einer Rechtsanwalts-Sozietät - Ehefrau eines der

    Das Fehlen dieser Prozeßvoraussetzung war auch noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen; das Urteil des LSG trifft deshalb, soweit die Klage gegen den vermeintlichen Bescheid vom 9. Dezember 1981 abgewiesen worden ist, nur im Ergebnis zu (vgl auch BSGE 40, 284, 287 am Ende, zur Ersetzung einer Abweisung der Klage wegen Unbegründetheit durch eine solche wegen Unzulässigkeit).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - L 4 R 1607/08

    Altersrente, polnische Beitragszeiten, Leistungsgruppe 1

    Notwendig ist zudem, dass ein Angestellter, der zur Leistungsgruppe 1 gehört, auch ein besonderes Maß beruflicher Erfahrung im übertragenen Tätigkeitsbereich besitzt, das die bereits als besondere Erfahrung definierten Merkmale der Leistungsgruppe 2 übersteigt (Bundessozialgericht, Urteil vom 23. Oktober 1975, 11 RA 222/74; Urteil vom 24. November 1978, 11 RA 9/78).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - L 13 RA 6/01

    Rentenversicherung

    Wesentlich ist im Übrigen, dass ein Angestellter, der zur Leistungsgruppe 1 gehört, auch ein besonderes Maß beruflicher Erfahrung im übertragenen Tätigkeitsbereich besitzt, das die bereits als besondere Erfahrung definierten Merkmale der Leistungsgruppe 2 übersteigt, vgl. Urteil des BSG vom 23.10.1975, 11 RA 222/74 (BSGE 40, 284 ff.), Urteil vom 24.11.1978, 11 RA 9/78 (BSGE 47, 168 ff.).
  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 61/78

    Angestellte ohne akademische Ausbildung - Einordnung in eine Leistungsgruppe -

    Hiermit hat das LSG ersichtlich an die Urteile des BSG vom 29. Januar 1975 (Bscs 39, 95, 97 - SozR5050 5 22 Nr. 1), vom 23. Oktober 1975 (BSGE 40, 284, 286 = SozR 5050 5 22 Nr. 2) und vom 14. September 1976 (Praxis 1977, 91) angeknüpft, wonach vor dem h5.
  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 31/79

    Einstufung der Beschäftigungszeit - Ausländliche Versicherungszeit - Qualität der

    In der - höchsten - Leistungsgruppe 1 verzichtet der Gesetzgeber schlechthin darauf, Erfahrungen auch nur zu erwähnen, wenngleich sie dort stillschweigend auch vorausgesetzt werden (vgl. dazu insbesondere die ständige Rechtsprechung des 11. Senats des BSG, z.B. BSGE 39, 95 = SozR 5050 Nr. 1 zu § 22 FRG; BSGE 40, 284, 286).
  • BSG, 21.03.1974 - 7 RU 1/72

    Berufung - Dauerrente - Neufeststellung - Änderung der Verhältnisse -

    Berechnung der Abfindung zugrunde gelegt war" i..S° des 5 646 Abs° 5 letzter Satz EVO aF zu verstehen bzw° ob diese Vorschrift auch jetzt noch anzuwenden ist, ledigder Verhältnisse dem Gericht unterbreitet (BSG 40, 284)° In einem solchen Fall greift der Berufungsausschluß des 5"445 Nr, 4 SGGnicht ein, wie der 2" Senat des Bundessozialgerichts (BSG) aaO (Urteil vom 29, Oktober 4959) in einem ähnlichen Fall unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Reichsversicherungsamts - BVA - (EuM Bd° 54, 258, Fußnote) zu Recht ausgesprochen hat° Sowohl in der Entscheidung des BVA als auch in der des 2° Senats war vom Kläger beanstandet worden, daß der JAV von vornherein bzw, von Anfang an zu niedrig berechnet worden sei, weshalb der Rekurs nicht nach 5 4699 RVObzw° die Berufung nicht nach 5 445 Nr° 4 SGG ausgeschlossen sei° Aus den gleichen Erwägungen kann auch im vorliegenden Fall die Berufung nicht nach @ 445 Nr° 4 SGG als ausgeschlossen angesehen werden, abgesehen davon, daß der Kläger auch hier schon im Klageverfahren vorgetragen hatte, bereits bei der Abfindung im Jahre 4956 8.
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